Die Gemeinde und Finanzen
Jede Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde ist unabhängig von staatlichen Einflussnahmen. Die Trennung von Kirche und Staat führt dazu, dass der Bund bzw. die Gemeinde keine Kirchensteuern erhebt – obwohl es als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) möglich wäre. Die Finanzierung der Gemeindearbeit geschieht durch freiwillige Beiträge und Spenden der Mitglieder und der Freunde.
Die Gemeinden bezahlen ihre Pastoren und andere angestellte Mitarbeiter sowie sämtliche Sachkosten der Gemeindearbeit selbst; darüber hinaus werden Beiträge für überregionale Aufgaben, auch die des Bundes, von der Gemeinde anteilig mit finanziert. Mitglieder spenden also in der Regel wesentlich mehr als ihre Kirchensteuer betragen würde. Was man liebt, dafür setzt man sich eben auch ein.
Die Gemeinde ist berechtigt, Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit auszustellen.